Reden Sie noch miteinander, oder haben Sie schon geerbt? Diesen Spruch haben Sie möglicherweise so oder so ähnlich auch schon gehört.
Sterben macht Erben. Der Tod eines Familienmitglieds bringt oft eine sehr emotionale Zeit mit sich – es entstehen Lücken nicht nur persönlicher Art.
Mein Name ist Harald Hecker, Dipl.-Sachverständiger DIA und Immobilienmakler bei der Bayerischen Landesbausparkasse LBS und seit 1995 in der Immobilienwirtschaft zu Hause.
In meiner geschäftlichen Praxis, wie auch im privaten Umfeld erfahre ich immer wieder von Erbfällen.
Handelt es sich dabei um Immobilien, so geht es in der Regel um nicht unerhebliche Werte.
Solange eine Immobilie an nur eine Person übertragen wird, trägt diese alle künftigen Entscheidungen. Sobald aber mehrere Erben gemeinsam Eigentümer einer Immobilie werden, sieht die Lage oft ganz anders aus. Es entsteht eine Erbengemeinschaft.
Eine Erbengemeinschaft bei Immobilien entsteht, wenn mehrere Erben ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus erben. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft teilen sich die Erben das Eigentum an der Immobilie und sind gemeinschaftlich für alle Entscheidungen rund um die Immobilie verantwortlich. Ob also eine Renovierung, die Neuvermietung, oder ein Verkauf erfolgen soll kann nur einvernehmlich bestimmt werden.
Anstatt sich also über die Zuwendung des Erblassers zu freuen, entsteht jedoch nicht selten Uneinigkeit, wie mit dem gemeinsamen Erbe zu verfahren sei. Daraus resultieren oftmals entzweite Familien, Kinder lernen teils Ihre nahen Verwandten nicht mehr kennen. Und nein, es geht nicht immer nur um Millionenbeträge, es geht irgendwann nicht mehr ums Recht, sondern nur noch um Emotionen. Traurig!
Aus unterschiedlichen, z.B. wirtschaftlichen Positionen und Vorstellungen über die Zukunft der Erbenfamilien ist das natürlich auch nachvollziehbar.
Aber wie kann man Streit in der Erbengemeinschaft vermeiden?
- Der Erblasser alleine hat das Schicksal der Hinterbliebenen in der Hand. Er kennt seine Immobilie(n) und kann – idealerweise mithilfe eines Steuerberaters oder eines Fachanwalts für Erbrecht oder Notar – die richtigen oder gerechten Regelungen per Testament oder Vermächtnis treffen.
Somit ist zu Lebzeiten alles bestimmt und verteilt. Erben können am rechtssicheren Testament nicht rütteln. Meine Meinung: Richtig so! Voraus gedacht, auch für andere! - Mehrere Immobilien, mehrere, junge oder unerfahrene Erben? Vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstrecker haben den Nachlass zu verwalten und dessen Anordnungen auszuführen. Neben der Erfüllung von Verbindlichkeiten verteilen sie den Nachlass unter den Erben. Dies stellt eine wertvolle Unterstützung der Erben dar und verhindert oftmals Streitigkeiten. Meine Meinung: Ja! Manche Erben benötigen einfach Unterstützung. Und ist es nicht gutes Gefühl die Weichen für ein weiterhin gutes Miteinander der Familie zu stellen.
- Ende 2022 wurde durch die für Beschenkte oder Erben drohende höhere Besteuerung von Immobilienschenkungen und -Erbschaften eine große Anzahl an Immobilien weitergegeben. Dieses Vererben mit warmer Hand, auch vorweggenommene Erbfolge genannt, hatte positive Auswirkungen, unter anderem: 1. das so unangenehme Thema kam endlich „zwangsweise“ auf den Tisch. 2. es wurden wichtige Entscheidungen gefällt. 3. der Schenker bekam den Dank von Angesicht zu Angesicht. Meine Meinung: Sehr hilfreich! Erledigen Sie wichtige Dinge! Fällen Sie Entscheidungen! Nutzen Sie ggfs. Freibeträge für Schenkungs- und Erbschaftssteuer! Nicht irgendwann, sondern frühzeitig.
- Was ist mit der einen Immobilie und mehreren Kindern? Wie oft höre ich: „Meine/Unsere Kinder verstehen sich bestens!“? Mag sein. Vielleicht. Hoffentlich bleibt es auch so. Aber wenn ein Kind grade Geld aus dem Verkauf der Immobilie brauchen kann, eines gern richtig renovieren würde, das nächste am besten alles so lassen möchte? Wieso den Kindern nicht gleich die Lösung bieten? Und nein, kein Testament mit gleichberechtigten Erben! Nicht erst einmal habe ich Immobilien verkauft und die Kinder wurden dann zu 100 % gerecht beschenkt. Meine Meinung: Oh ja! Jede vernünftige Regelung ist besser als „nach mir die Sintflut“.
Sie hätten gerne Antworten auf die eine oder andere Fragen zum Thema? Kommen Sie gern auf mich zu – das Thema liegt mir sehr am Herzen.
Diesen Artikel hat unser Immobilien-Experte Harald Hecker für Sie verfasst. Er steht Ihnen direkt unter 089-45726240 gerne für Fragen dazu zur Verfügung.