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LBS Gebietsdirektion München
Hergen Westen

Hergen Westen

Experte für Immobilienvermittlung, Selbständiger Handelsvertreter

Immobilienverrentung als Chance nutzen

Senioren stehen sehr häufig vor schwierigen finanziellen Entscheidungen, wenn es um ihre Immobilie(n) geht. Für sich selbst, für ihre Nachkommen usw. Die Immobilienverrentung ist aus vielen Gründe eine interessante Option...:

Immobilienverrentung – Gründe für einen Immobilien-Verkauf zu Lebzeiten:

  1. Verkauf der alten Immobilie – Investition in eine neue Immobilie: Sicherung der Wohnsituation nach modernen und ökologischen Aspekten für den Lebensabend, Erhalt des Geldvermögens durch das Vermeiden von teuren
  2. Modernisierungsmaßnahmen, die für den Werterhalt notwendig wären: Keine Unannehmlichkeiten durch monatelange Renovierungsarbeiten und Umbautätigkeiten.
  3. Sicherung des Vermögenswertes für die nachfolgende Generation durch Reinvestition in Immobilie mit modernen Standards.
  4. Die künftigen Erben möchten keine Immobilie erben: Sie besitzen bereits eine Immobilie und möchten nicht vermieten, sie wohnen weit weg und können die geerbte Immobilie nicht nutzen.
  5. Es handelt sich bei den künftigen Erben um eine Erbengemeinschaft: Möglicher Streit soll vermieden werden, steuerlich ggf. vorteilhafter, erzieltes Geldvermögen aus Immobilienverkauf noch zu Lebzeiten zu schenken bzw. zu vererben.
 

Vorteile für einen Immobilien-Verkauf zu Lebzeiten

  1. Sie können den aktuellen Immobilienmarkt zum eigenen Vorteil nutzen.
  2. Sie müssen oder wollen die eigene Wohnsituation verändern.
  3. Sie wollen eine kleinere, pflegeleichtere und altersgerechte Immobilie.
  4. Sie wollen eine ETW mit Pflege-Option, z. B. betreutes Wohnen kaufen.
  5. Sie benötigen freie Geldmittel für die Lebensgestaltung im Alter.
  6. Sie brauchen freie Geldmittel für den „Fall der Fälle“: Pflegekosten.
 

Für wen ist die Immobilienverrentung interessant?

  1. Senioren ohne Erben
  2. Senioren mit Wünschen
  3. Senioren ohne Geld
  4. Senioren, die zu Lebzeiten etwas für ihre Erben tun möchten
 

Möglichkeiten der Immobilienverrentung

  1. Leibrente
  2. Nießbrauch
  3. Wohnrecht
  4. Immobilienverkauf + lebenslanger Mietvertrag
  5. Immobilienverkauf und Wohnungskauf/-miete
 

1. Leibrente

Bei der Leibrente verkauft der Eigentümer sein Haus an einen Investor, z.B. DEUTSCHE LEIBRENTEN AG, oder eine gemeinnützige Organisation, z.B. Stiftungen – für einen Preis, der deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Dafür garantiert ihm der Käufer ein meist lebenslanges Wohnrecht und zahlt statt des Kaufpreises eine monatliche Rente.

2. Nießbrauch

Die häufigste Form des Nießbrauchs ist ein lebenslanges Recht, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und alle Nutzungen aus der Immobilie zu ziehen. Zieht der Bewohner etwa ins Altenheim, kann er als Nießbrauchberechtigter seine Immobilie vermieten und die Einnahmen behalten. Mit dem Tod endet der Nießbrauch.

3. Wohnrecht

Vom Nießbrauch zu unterscheiden ist das Wohnrecht, welches lediglich das Bewohnen/Nutzen eines Gebäudes oder Teilen eines Gebäudes gestattet, nicht jedoch die Verfügung über die Einnahmen. Mit dem Auszug erlischt das Wohnrecht.

4. Immobilienverkauf + lebenslanger Mietvertrag

Verkauf der eigenen Immobilie und Mietvertrag für diese Immobilie:

  1. Immobilienverkauf, wobei der Verkaufserlös der aktuelle Marktwert ist.
  2. Ein lebenslanges Wohnrecht in der Ausgestaltung als Mietvertrag auf Lebenszeit wird schriftlich und notariell zwischen den Vertragsparteien festgeschrieben, d.h. diese Überlassung ist nicht kostenlos.
  3. Lebenslanger Mietvertrag, der nur durch Mieter kündbar ist.
  4. Betriebs-Nebenkosten sind vom Mieter zu zahlen.
 

5. Immobilienverkauf und Wohnungskauf/-miete Verkauf der eigenen Immobilie zum Marktpreis

Verkauf der eigenen Immobilie zum Marktpreis:

  1. Vom Erlös der Immobilie eine kleine, altersgerechte Wohnung erwerben oder mieten
  2. Da es keine Bewertungsabzüge für Wohnrecht oder Nießbrauch gibt, kann ein deutlich höherer Verkaufspreis erzielt werden
  3. Es fallen Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen weg
  4. Ein evtl. verbleibender Rest des Verkaufserlöses kann in einer Rentenversicherung für eine monatliche Rente angelegt werden
 

6. Vermögensnutzung

Eine Verrentung, gleich in welcher Art und Weise, besagt, den Kaufpreis für Ihre Immobilie zu einer monatlichen Rente umzugestalten. Für dieses Vermögensmanagement arbeitet die LBS mit der VKB, der Versicherungskammer Bayern, zusammen. Die Produkte der VKB zur Verrentung Ihrer Immobilie stellen wir Ihnen gerne vor. Gemeinsam für Ihre sichere Zukunft.

 

Diesen Artikel hat unser Immobilien-Experte Hergen Westen für Sie verfasst. Er steht Ihnen direkt unter 08141-506024 gerne für Fragen dazu zur Verfügung.

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