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LBS Immobilien Fachvokabular
Stefan Engels

Stefan Engels

Gebietsdirektor - LBS Gebietsdirektion München sowie Oberbayern Süd und Schwaben

Wichtiges Fachvokabular beim Immobilienkauf

Niemand kann in allen Bereichen, die für Lebensentscheidungen relevant sind, gleichermaßen kompetent sein. Dennoch ist es bei den finanziell relevantesten wichtig, wenigstens die wichtigsten Begrifflichkeiten zu kennen.

Der Erwerb einer Immobilie ist zweifellos eine der gewichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben eines jeden Individuums. Gerade in München sind Immobilien-Suchenden mit anspruchsvolleren Situationen konfrontiert: Knappes Angebot bei nach wie vor hoher Nachfrage, vor allem in Stadtteilen wie Schwabing, Bogenhausen und Maxvorstadt, immer mehr innovative Wohnkonzepte, vor allem für mehr Nachhaltigkeit und Energieffizienz uvm. Da ist es gut, einen Experten wie die von der LBS Gebietsdirektion München an seiner Seite zu wissen. Damit Sie aber in dem komplexen Thema auf Augenhöhe mitdiskutieren und top Entscheidungen treffen können, erklären wir hier im LBS München Immobilien Blog immer wieder Fachbegriffe im Immobilien-Kaufprozess. Hier entlang der üblichen „Buyer Journey“:

 

  1. Grundbuch: Das Grundbuch fungiert als öffentliches Register, welches sämtliche relevanten Informationen über eine Immobilie beinhaltet – dazu gehören die Eigentümerverhältnisse, Belastungen, Rechte und Lasten. Vor dem Kauf einer Immobilie ist eine genaue Prüfung des Grundbuchs ratsam, um sicherzustellen, dass keine belastenden Einträge existieren, die den Erwerb beeinträchtigen könnten.
  2. Exposé: Das Exposé ist ein umfangreiches Dokument, welches sämtliche relevante Informationen über eine Immobilie zusammenfasst. Darin enthalten sind Detailangaben zur Gesamtfläche, Raumaufteilung, Ausstattung, geografischen Lage, Kaufpreis und die Kontaktinformationen des Verkäufers oder Maklers. Ein umfassendes Exposé bildet oft den Initialpunkt bei der Auswahl potenzieller Immobilien.
  3. Baubeschreibung: Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das präzise technische Details des Gebäudes enthält. Hierbei werden Informationen zu Baumaterialien, Bauweise, Ausstattung und technischen Installationen aufgeführt. Die Baubeschreibung hilft dem Käufer dabei, die Qualität und den Zustand der Immobilie besser einzuschätzen.
  4. Vorkaufsrecht: Ein Vorkaufsrecht räumt bestimmten Personen oder Institutionen das Recht ein, im Verkaufsfall in den notariellen Vertrag einzusteigen. Dieses Recht kann beispielsweise Nachbarn oder Mietern zustehen und sollte bei möglichen Transaktionen berücksichtigt werden.
  5. Energieausweis: Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Zertifikat, welches Informationen zur Energieeffizienz einer Immobilie liefert. Er gibt Aufschluss über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen und unterstützt Käufer bei der Beurteilung der langfristigen Energiekosten. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
  6. Kaufpreisaufteilung: Die Aufschlüsselung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie auf das Grundstück und das Gebäude nennt man Kaufpreisaufteilung. Dies ist relevant für steuerliche und finanzielle Überlegungen. Eine präzise Kaufpreisaufteilung kann auch bei der späteren Abschreibung oder Veräußerung von Bedeutung sein.
  7. Besichtigung: Die Besichtigung gestattet es einem möglichen Käufer, die Immobilie aus erster Hand zu begutachten und sich einen umfassenden Eindruck von ihrem Zustand, ihrer Ausstattung und Lage zu verschaffen. Dies ist eine Gelegenheit, Fragen zu stellen und potenzielle Mängel oder Renovierungsbedarf zu identifizieren.
  8. Grundstücksgrenzen: Die exakte Definition der Grundstücksgrenzen ist von zentraler Bedeutung. Diese legen den präzisen Bereich eines Grundstücks fest und sollten vor dem Kauf von einem Vermesser überprüft werden, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.
  9. Förderung: Es gibt zahlreiche Angebote, allen voran durch die KfW-Bankengruppe, die bei einer Immobilienkaufentscheidung eine wichtige Rolle spielen. Gerade bei Umbauten oder Renovierungen in Richtung energieeffizientes Bauen und Sanieren können solche Programme eine Kaufentscheidung erst ermöglichen oder beschleunigen. Diese Programme können finanzielle Unterstützung beim Kauf oder der Modernisierung einer Immobilie bieten und zugleich nachhaltige Maßnahmen fördern.
  10. Notar: Ein Notar agiert als unparteiische juristische Person und verleiht dem Kaufvertrag für eine Immobilie rechtliche Verbindlichkeit. Der Notar gewährleistet die korrekte Abwicklung aller rechtlichen Aspekte des Kaufs. Er überwacht die Unterzeichnung des Vertrags und die Übertragung des Eigentums. Für die Bonität des Käufers übernimmt der Notar jedoch keine Garantie.
  11. Maklerprovision: Die Maklerprovision stellt die Gebühr dar, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen beim Verkauf einer Immobilie erhält. In Deutschland ist die Höhe der Provision bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gesetzlich geregelt. Bei diesen Immobilien gilt eine Provisionsteilung. Das bedeutet, dass der Käufer in der Höhe die gleiche Courtage wie der Verkäufer zahlen muss.

 

Unsere professionellen Makler der LBS Gebietsdirektion München unterstützen Sie bei diesem facettenreichen und aufwändigen Verkaufs- oder Kaufprozess gern von A-Z. Denn die oben aufgeführten Termini sind lediglich ein Einblick in die weitreichende Terminologie, die mit dem Erwerb von Immobilien in Deutschland einhergeht. Um einen flüssigen Kaufprozess zu gewährleisten, ist es für am Prozess Beteiligte unerlässlich, sich im Vorfeld umfassend zu informieren, professionellen Rat einzuholen und sämtliche einschlägigen Dokumente und Verträge sorgfältig zu überprüfen. Durch die Vertrautheit mit diesem Vokabular können angehende Immobilienkäufer zusammen mit ihrem Makler als professioneller Begleiter mit größerem Selbstbewusstsein und Wissen in den Immobilienmarkt eintreten und letztendlich kluge Entscheidungen treffen.

Bei Fragen zu diesem und anderen Immobilien-Themen stehen Ihnen unsere Immobilien-Experten und unsere Rechts- und Steuerexperten gerne zur Verfügung.

Ihr direkter Kontakt zu unseren LBS-BeraternInnen:

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