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Stefan Engels

Stefan Engels

Gebietsdirektor - LBS Gebietsdirektion München sowie Oberbayern Süd und Schwaben

Spannendes Immobilien-Jahr 2022!

Das Immobilien-Jahr 2022 hat schon und wird noch viel Interessantes und Neues für EigentümerInnen, VermieterInnen und MieterInnen bringen. Hier einige Beispiele:

CO²-Preise:
PrivateigentümernInnen stehen herausfordernde Zeiten bevor. Die hälftige Teilung des CO²-Preises steht erneut zur Entscheidung an. Wenn es positiv entschieden wird, muss der VermieterIn die Hälfte der C0²-Abgabe auf die Heizkosten der MieterIn zahlen, ohne Einfluss auf das Heizverhalten der MieterIn zu haben.

Kappungsgrenze:
MieterInschutz wird durch die Reduzierung der Kappungsgrenze in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten von 15% auf 11% und Verlängerung der Mietpreisbremse verstärkt. Die Kappungsgrenze trifft vor allen diejenigen VermieterInnen, die sich bisher besonders sozial verhalten haben und jetzt aufgrund eines Einspruchs des Finanzamtes wegen zu geringer Miete und der Probleme bei der Absetzung von Werbungskosten die Miete erhöhen müssen.

Bargeldverbot:
Wer zum Beispiel in München künftig aus dem Ausland eine Immobilie kaufen möchte, muss nachweisen, dass das mit versteuertem Geld erfolgt. Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP festgehalten, dass sie mit dem Bargeldverbot beim Immobilienkauf auch die Geldwäsche bekämpfen wollen. Gewerbliche und private Immobilienkäufer aus dem Ausland sollen “bei jeglichem Immobilienerwerb in Deutschland” nachweisen, dass ihr Geld zuvor versteuert wurde. Im Grundbuch wird demnach bei einer Änderung eine “ladungsfähige Anschrift” verpflichtend.

Klimaschutz bei Immobilien:
Um die Ziele beim Klimaschutz zu erreichen, nimmt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auch die Immobilienbranche in die Verantwortung. Vor allem beim Neubau und bei Sanierungen kommen wohl weitere Regelungen, die dabei helfen sollen, die Emissionen des Gebäudesektors zu reduzieren. Im Rahmen einer Pressekonferenz nannte Habeck zentrale Punkte: Photovoltaik-Anlagen auf Dächern sollen zur Norm werden, bei Gewerbeimmobilien sogar zur Pflicht. Eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sei ebenso in Planung wie eine Gesetzesvorlage, die den Anteil von Wärmepumpen an Heizanlagen deutlich erhöhen soll. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kündigte bereits Unterstützung für Habecks Pläne an.

Immobilienkredite (höhere Zinsen?):
Die Immobilienpreise steigen, und zwar möglicherweise unverhältnismäßig stark. Das stellt ein Risiko für die Immobilienmärkte und auch für die Wirtschaft dar. Die Bafin möchte deswegen einen Schutz einführen: Banken sollen ihr Kreditgeschäft mit mehr Eigenkapitel absichern. Das hätte Folgen. Konkret geht es um einen sogenannten Systemrisikopuffer von zwei Prozent auf Wohnimmobilien. Aktuell müssten Banken damit 5 Milliarden Euro bereithalten. Die Folge dürften steigende Immobilienzinsen sein, vermuten ExpertenInnen. Allerdings nicht in einem Umfang, der den Preisanstieg von Immobilien stoppen könnte. Zwar kündigte die Bafin an, auch Kreditvergabepraktiken der Banken zu prüfen, doch hätten Banken diese während der Coronakrise ohnehin schon strenger gestaltet, so ExpertenInnen. Eine weitere Verschärfung insbesondere für PrivatkundenInnen sei nicht zu erwarten.

Grundsteuer:
Aufgrund der bereits im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte bisherigen Grundsteuerberechnung wurde das ab 2025 neues Grundsteuermodell am 23.11.2021 vom Bayer. Landtag beschlossen. Damit wird die Grundsteuer (B) künftig ausschließlich nach den Grundstücks- und Gebäudeflächen und nicht nach dem Gebäudewert berechnet.

Was Sie jetzt tun sollten, damit Sie zu Ihrer Immobilie die optimale Entscheidung treffen, klären wir gerne individuell für Ihre Situation in einem kostenlosen, unverbindlichen Beratungsgespräch.

Ihr direkter Kontakt zu unseren LBS-BeraternInnen:

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