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Stefan Engels

Stefan Engels

Gebietsdirektor - LBS Gebietsdirektion München sowie Oberbayern Süd und Schwaben

Immobilien kaufen mit Bargeld

Wer zum Beispiel in München künftig aus dem Ausland eine Immobilie kaufen möchte, muss nachweisen, dass das mit versteuertem Geld erfolgt.

Die seit Ende letzten Jahres im Amt befindliche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ist dabei, auch im Immobilien-Markt einiges zu verändern. Vermutlich werden es die größten und bedeutsamsten Änderungen seit langem. Wenn Sie Immobilien-Besitzer sind oder werden möchten, sollten Sie ständig auf dem Laufenden sein.

Eine sehr gute Möglichkeit dazu ist, sich in unseren regelmäßigen Newsletter Münchner Immobilien-Tipps. Am besten gleich eintragen!

Zum Thema Immobilien kaufen mit Bargeld: Im zu Beginn der laufenden Legislaturperiode vorgestellte Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien festgehalten, dass sie mit dem Bargeldverbot beim Immobilienkauf auch die Geldwäsche bekämpfen wollen. Gewerbliche und private ImmobilienkäuferInnen aus dem Ausland sollen “bei jeglichem Immobilienerwerb in Deutschland” nachweisen, dass ihr Geld zuvor versteuert wurde. Im Grundbuch wird demnach bei einer Änderung eine “ladungsfähige Anschrift” verpflichtend.

Haben Sie Fragen zu diesen oder anderen Immobilien-Themen? Wir empfehlen Ihnen ein kostenloses Gespräch mit unseren Immobilien-ExpertenInnen, die täglich den Markt analysieren.

Ihr direkter Kontakt zu unseren LBS-BeraternInnen:

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